Unsere Mandanten sind unterschiedlich – wir passen uns an.
Familienunternehmen sind ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Von der persönlichen Steuerberatung bis zur Abschlussprüfung. Der Vorteil für unsere Mandanten: Sie brauchen nur noch AUDAX.
Wir bieten Ihnen ein Team von Ansprechpartnern, die Ihnen zur Verfügung stehen. Verbunden mit der geringen Personalfluktuation in unserem Hause entsteht so die Grundlage für eine langfristige Vertrauensbeziehung.
Freiberufler, Selbstständige und Handwerker sind bei uns bestens aufgehoben. Das Steuerrecht macht keinen Unterschied zwischen Konzernen und Kleinstunternehmen. Wir auch nicht. Egal ob mittelständisches Handwerksunternehmen oder Einzelkämpfer – die steuerlichen Frage- und Problemstellungen sind die gleichen. Wir lösen Sie mit derselben Liebe und Hingabe. Dabei profitieren Sie vom Wissenstransfer bei AUDAX.
Ob Unternehmer, gemeinnützige Organisation oder Privatperson – die Vielzahl an Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung haben wir für Sie im Blick. Und wir nehmen uns Zeit. Für alle Fragen. Unser Leistungsangebot:
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer können wir folgende Leistungen anbieten:
Als betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen kommen u.a. in Frage:
Die Begleitung des Kauf- und Verkaufsprozesses von Unternehmen gehört zu unseren regelmäßigen Beratungsfeldern. Wir sind mit den zugehörigen Transaktionsprozessen bestens vertraut und bieten Beratungen und Prüfungen im Bereich Akquisition, Due-Dilligence, Letter of Intent, Vertragsabschluss, Vertragsumsetzung einschließlich Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen in Zusammenarbeit mit den jeweils beigezogenen Rechtsanwälten Ihres Vertrauens oder aus unserem Netzwerk.
Wir stehen Ihnen zur Seite. In allen Belangen.
Wenn Sie viel beschäftigt sind und Verpflichtungen und Verträge Ihr Leben kompliziert machen – dann schaffen wir Ihnen Freiraum. Dazu bietet Ihnen die AUDAX REVISON GmbH:
Wir übernehmen gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Beratungen im Rahmen unserer eigenen rechtsberatenden Tätigkeit sowie in enger Zusammenarbeit mit den jeweils beigezogenen Rechtsanwälten und Notaren, Treuhandschaften und Testamentsvollstreckung.
Unsere Neuigkeiten ersetzen selbstverständlich keine individuelle Beratung. Sie erhalten Einblicke in verschiedene Teilgebiete unserer Tätigkeiten.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich gerne an uns.
Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) - Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen
Wie die Finanzverwaltung mitteilte, verlängern sich die in R 6.6 Abs. 4 Satz 3 bis 6, Abs. 5 Satz 5 und 6 sowie Abs. 7 Satz 3 und 4 EStR geltenden Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung jeweils um ein...
Vergünstigte Vermietung einer Wohnung - Neue Regelung ab 01.01.2021
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Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein
Die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der BFH mit Urteil vom 07.07.2020 VI R 14/18 entschieden hat. Der...